Die Sprache der Finanzwelt:
Wichtige Begriffe und was sie bedeuten
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A
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Absonderung
Im Rahmen einer Insolvenz sind Gläubiger absonderungsberechtigt, deren Forderungen durch ein Recht an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand gesichert sind, während Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören über die Aussonderung herausverlangt werden können. -
Abtretung
Abtretung meint die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger bzw. Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor. -
Abtretungsverbot
Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung dennoch grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt. -
Abtretungsvermerk
Der Factoring-Kunde liefert seine Waren oder Dienstleistungen an seine Debitoren aus und erstellt diesen dafür Rechnungen, welche regelmäßig eine Anzeige über die Abtretung der Forderung zugunsten des Factors beinhalten und den Debitor verpflichten, auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen. Hiervon wird beim stillen Factoring eine Ausnahme gemacht. -
Abzugsquote
Unter einer Abzugsquote versteht man einen prozentualen Sicherheitseinbehalt für mögliche auftretende Wertminderungen des vom Factor angekauften Forderungsbestandes durch nachträglich erteilte Gutschriften, Rabatte, Boni, Skonti u. a. -
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines zwischen einem Factoring-Kunden und einem Factor abgeschlossenen Factoring-Vertrages. -
Aktiva
Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte eines Unternehmens verzeichnet. Diese werden nach dem Grad der Liquidität gegliedert und enthalten auch Forderungen des Unternehmens gegen dessen Debitoren. -
Aktivtausch
Durch den Einsatz von Factoring erfolgt ein Aktivtausch in der Bilanz eines Factoring-Kunden: Forderungen gegen Geld. Die Forderungen werden aus der Bilanz des Kunden in die Bilanz des Factors übertragen. Hierdurch kann der Factoring-Kunde Liquidität gewinnen. Alternativ kann eine Rückführung von Lieferanten- oder Bankverbindlichkeiten erfolgen, wodurch dann eine Bilanzverkürzung erreicht werden kann. -
Anbietungspflicht
Im Factoring-Vertrag verpflichtet sich der Factoring-Kunde gegenüber dem Factor, sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren, oder auch nur bestimmte Teile hiervon (Ausschnitts-Factoring), zum Ankauf anzubieten. -
Ankauf
Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt. -
Ausfallrisiko
Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors). -
Ausfallschutz
Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko regelmäßig zu hundert Prozent regresslos (Delkredere). -
Ausschnitts-Factoring
Beim Ausschnitts-Factoring verkauft ein Factoring-Kunde nur einen Teil („Ausschnitt“) seiner Forderungen gegen Debitoren, beispielsweise nur Forderungen gegen bestimmte Abnehmergruppen oder nur aus bestimmten Produkten und/oder Dienstleistungen. -
Außenstände
Außenstände, also die noch nicht fälligen Forderungen eines Unternehmens, sind betriebswirtschaftlich gesehen „totes Kapital“, welches sich mit Hilfe von Factoring, also dem Verkauf von Forderungen, in Liquidität umwandeln lässt. -
Aussonderung
In der Insolvenz kann derjenige Gläubiger, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, Herausgabe hiervon gem. § 47 Insolvenzordnung (InsO) verlangen. Gegenstand des entsprechenden Aussonderungsanspruches kann eine aussonderungsfähige Sache, ein entsprechendes Recht oder auch eine Forderung sein. Zur Aussonderung berechtigen u. a. Forderungen, die im Rahmen des echten Factoring von einem Factoring-Kunden an einen Factor abgetreten wurden. -
Auszahlung
Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen in der Regel 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme (Abzugsquote) dient als Sicherheitseinbehalt und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor oder Eintritt des Delkrederefalles vom Factor überwiesen.
B
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B2B-Factoring
„Business to Business“ meint den Ankauf von Forderungen von Unternehmern (vgl. § 14 BGB) gegen andere Unternehmen, im Unterschied zu B2C-Factoring. -
B2C-Factoring
Diese aus dem Englischen ("Business to Consumer") kommende Bezeichnung meint Factoring von Forderungen von Unternehmern gegenüber privaten Konsumenten, vgl. § 13 BGB, im Unterschied zu B2B-Factoring. -
BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des aufsichtspflichtigen Finanzwesens in Deutschland, also u.a. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, zu denen auch Factoringunternehmen gehören. -
Bankauskunft
Eine Bankauskunft von Kreditinstituten enthält Feststellungen zu Zahlungsfähigkeit, Bonität und wirtschaftlichen Verhältnissen des Angefragten. -
Basel II
Ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden hat 2004 in Basel neue Regeln für Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute erarbeitet. Während für Kreditengagements in der Vergangenheit pauschal 8 Prozent Eigenkapital zu unterlegen waren, hängt nach Basel II die EK-Unterlegung vom individuellen Kreditrisiko ab. In Deutschland wurde Basel II unter anderem durch die Solvabilitätsverordnung umgesetzt. -
Basel III
Als reaktion auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007 erarbeitete der Basler Ausschuß der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ein Reformpaket zu Basel II, welches vor allem eine Er4höhung der Qualität, Konsistenz und der Transparenz des Eigenkapitals von insbesondere Kreditinstituten vorsieht. In der Europäischen Union erfolgt die Umsetzung von Basel III durch das sog. CRD IV-Paket, welches aus einer Vorordnung (CRR) und einer Richtlinie (CRD IV) besteht und ab 2014 stufenweise in Kraft treten soll. Zur Umsetzung des CRD-IV-Paketes in Deutschland wurde u.a. das KWG geändert und ergänzt. -
Bestand der Forderung
Factoring-Kunden verkaufen ihre Forderungen gegen ihre Debitoren an Factoring-Institute. Da diese das zugrunde liegende Geschäft zwischen den Parteien und zu den Forderungen nicht näher kennen können, übernehmen Factoring-Kunden regelmäßig die Haftung für die Verität, also für den rechtlichen Bestand der Forderung und haben dem Factor dafür einzustehen, dass die veräußerten Forderungen tatsächlich bestehen und keine oder nur bekannte Mängeleinreden gegen die Forderungen geltend gemacht werden können. Diese Bestandshaftung ist streng zu trennen von der Haftung für die Bonität des Debitors. -
Bilanz
Bilanz meint die Aufstellung von Herkunft und Verwendung vom Kapital eines Unternehmens in Form der Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten. -
Bilanzverkürzung
Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen: Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu. Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferantenverbindlichkeiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenkapitalquote gesteigert werden, ein entscheidendes Kriterium für das Rating bei Kreditverhandlungen mit Banken (Basel II). -
Bonität
Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Person. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemanden Kredit einzuräumen: Je besser die Bonität beurteilt wird, desto einfacher ist es, sich Kredit zu beschaffen. -
Bonitätsbeurteilung
Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst, oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft. -
Bulk-Factoring
=> Inhouse-Factoring
C
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Confidential-Factoring
=> Stilles Factoring -
Cross-Border-Factoring
Cross-Border-Factoring meint Factoring über Landesgrenzen hinweg. Dies kann zum einen den Ankauf von Forderungen gegenüber ausländischen Debitoren beinhalten (Internationales Factoring) oder den Erwerb von Forderungen ausländischer Factoring-Kunden.
D
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Datenschutz
Datenschutz meint den Schutz von personenbezogenen Daten. Vom Datenschutz werden schwerpunktmäßig natürliche Personen geschützt, weshalb Factoring-Unternehmen, die auch B2B-Forderungen ankaufen, hier besonders sensibel reagieren. -
Debitor
Debitor meint den Schuldner von Geld oder einer Ware. Im Factoring wird der Begriff für den Abnehmer des Factoring-Kunden verwendet. -
Debitorenbenachrichtigung
Beim offenen Factoring wird der Debitor entweder durch den Factor selbst oder den Factoring-Kunden über die Abtretung der Forderungen an den Factor informiert. In der Benachrichtigung wird der Debitor zugleich regelmäßig aufgefordert, künftig nur noch direkt an den Factor zu zahlen. -
Debitorenbuchhaltung
Die Debitorenbuchhaltung ist die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren des Factoring-Kunden im Rahmen des Factoring-Vertrages. -
Debitorenlimit
Das Limit ist der Höchstbetrag bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien. Die Prüfung des Debitorenlimits erfolgt auf Antrag des Factoring-Kunden, da die das Debitorenlimit übersteigenden Forderungen vom Factor treuhänderisch verwaltet werden. -
Debitorenmanagement
Zum Debitorenmanagement gehören die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen. Im echten Factoring gehört dazu auch das regelmäßige Prüfen der Bonität der Debitoren. Die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoring-Kunden. -
Delkredere
Delkredere meint die Haftung des Factors für die teilweise oder vollständige Realisierung des Ausfallrisikos einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors. -
Delkrederefall
Der Delkrederefall tritt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Insolvenz) ein. Nach einer im Factoring-Vertrag regelmäßig vereinbarten Frist gilt der Delkrerefall auch als eingetreten. Daneben können im Factoring-Vertrag individuelle Regelungen für die Annahme des Delkrederefalles bestehen. -
Delkredere-Limit
=> Debitorenlimit -
Delkredere-Risiko
=> Ausfallrisiko -
Delkredere-Schutz
Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors; vgl. Delkeredefall; Ausfallschutz -
Deutscher Factoring-Verband e.V.
Der Deutsche Factoring-Verband e.V. wurde 1974 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verband vertritt die Interessen der deutschen Factoring-Institute auf nationaler und internationaler Ebene. Er repräsentiert die führenden Mitgliedsunternehmen mit einem Marktanteil von etwa 90 Prozent des deutschen Factoring-Volumens. -
Dienstleistung
Dienstleistung durch Factoring ist eine der drei zentralen Funktionen des Factorings. Diese kann aus verschiedenen Services bestehen und umfasst häufig das Debitorenmanagement, das Mahnwesen sowie das Inkasso für den Factoring-Kunden. Optional kann auch eine laufende Überprüfung der Bonitäten der Debitoren vereinbart werden. Durch die Übernahme von Dienstleistungen durch den Factor kann der Factoring-Kunde Kosten einsparen und seine Ressourcen anderweitig einsetzen.