Der Weg zu mehr Factoring-Möglichkeiten
Die Deutsche Genossenschaftliche Verrechnungsstelle (DEGEV eG) wurde 2006 gegründet und bietet den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe die Innenfinanzierung durch Forderungsverkauf (= Factoring) und das Forderungsmanagement an. Dies war zunächst nur mit Zustimmung der Mandanten möglich (= offenes Factoring).
Durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz (vom 12. April 2008) entfiel die Erfordernis der Zustimmung, wenn die Abtretung der Forderungen an einen Angehörigen der steuer- oder rechtsberatenden Berufe bzw. einer entsprechenden Berufsgesellschaft erfolgte (= stilles Factoring).
Zur Ermöglichung auch des stillen Factorings kam es (2008) im Zuge dessen zunächst zur Gründung der
Dte.W.-Steuerberatungsgeselllschaft. Diese wurde im weiteren Verlauf (2014) schließlich in eine Rechtsanwaltsgesellschaft überführt, so dass seitdem auch Rechtsanwälte auf diesem Wege das stille Factoring nutzen können.
Damit stehen den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe alle Möglichkeiten des Factorings offen: Sie sind nicht mehr an die Zustimmung Ihrer Mandanten gebunden. Dadurch unterscheidet sich die DEGEV eG von den übrigen gewerblichen Anbietern auf dem Markt.