Besondere Strukturen für besondere Factoringangebote
Factoring für Steuerberater - insbesondere das stille Factoring - unterliegt klar formulierten Richtlinien. Um alle Anforderungen eines Full-Service Factorings erfüllen und überdies ein ganzheitliches Forderungsmanagement anbieten zu können, sind besondere Konstellationen und Kooperationen die Voraussetzungen für die Erreichung der hochgesteckten Ziele. Das spiegelt sich in der Organisation wieder.
Als Genossenschaft der steuerberatenden sowie der rechtsberatenden Berufe ermöglicht die DEGEV eG ihren Mitgliedern, unter Berücksichtigung des Standesrechts, besondere Factoringleistungen. Getragen von den Mitgliedern profitieren diese gleichzeitig von den Möglichkeiten, die diese berufsständische Gemeinschaft anbietet. Besondere Aspekte, die es speziell bei den angesprochenen Berufsträgern zu beachten gilt, wird über Kooperationen Rechnung getragen.
Zur Ermöglichung auch des stillen Factorings wurde zunächst die Dte.W. Steuerberatungsgeselllschaft gegründet, die dann in die Dte. W. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH überführt wurde, so dass seitdem auch Rechtsanwälte auf diesem Wege still factorn können.
Auf diese Weise stehen den Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe alle Möglichkeiten des Factorings offen; sie sind nicht mehr an die Zustimmung der Auftraggeber gebunden. Dieses Potenzial hebt die DEGEV eG vor dem Hintergrund der übrigen gewerblichen Anbieter am Markt deutlich hervor.